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Lees Meer >>So funktionieren Online-Krankschreibungen
Online-Krankschreibungen sind ein beliebtes Mittel, um Zeit zu sparen und überfüllte Wartezimmer zu vermeiden. Unser FAQ erklärt Ihnen, was es dabei zu beachten gibt.
Diagnosen und Krankschreibungen über das Internet sind eine praktische Alternative zum Arztbesuch vor Ort. Sowohl der Mediziner als auch die Patienten sparen sich damit viel Zeit. Zudem lassen sich weitere Ansteckungen vermeiden, da die Patienten sich nicht in ein überfülltes Wartezimmer drängen. Das machte die Online-Krankschreibungen vor allem während der Corona-Pandemie so beliebt. Der digitale Arztbesuch ist allerdings nicht möglich. Dafür gibt es unsere FAQ, in der wir Ihnen die wichtigsten Punkte erklären.
Online-Krankschreibung: Definition
Bei der Online-Krankschreibung kann ein Arzt über das Internet eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Voraussetzung dafür ist die Diagnose einer Krankheit während eines persönlichen Gespräches. Dies geschieht nicht vor Ort in der Praxis oder dem Krankenhaus, sondern mittels "Telemedizin". Das ist der Fachbegriff für die Videosprechstunde mit dem Arzt. Dabei untersucht der Arzt den Patienten, stellt Fragen und ermittelt dann eine Diagnose. Entscheidend dafür ist, dass der Arzt die Krankheit auch über Video und Audio erkennen können muss. Nicht nur muss der Patient die Symptome schildern, der Arzt muss sie auch selbst in der Videosprechstunde mit eigenen Augen und Ohren einschätzen können.
Stellt der Arzt eine Erkrankung fest, dann erstellt er das dazugehörige Attest mitsamt der Krankschreibung. Patienten können dieses dem Arbeitgeber, an der Schule oder Universität vorzeigen und sind damit rechtlich abgesichert. Das gilt allerdings nur für Atteste, welche mittels Telemedizin ausgestellt wurden. Krankschreibungen auf der Grundlage von Chats oder Online-Fragebögen haben keine rechtliche Grundlage. Ein solches Attest beim Arbeitgeber oder der Schule vorzuzeigen, wird nicht funktionieren. So entschied etwa das Arbeitsgericht Berlin im Falle einer beklagten Arbeitnehmerin.
Wie genau funktioniert eine Online-Krankschreibung?
Sie können nicht einfach so beim Arzt "anrufen" und sogleich Ihre Beschwerden in dem Online-Telefonat äußern. Sie müssen sich zunächst bei der Arztpraxis einen Termin besorgen. Der Arzt selbst setzt für die Telemedizin einen TÜV-geprüften und zertifizierten Videodienst ein. Oder Sie nutzen eine dafür verifizierte App. Solche gibt es bereits für Android und iOS. Allerdings besteht bei solchen Apps das Problem, dass der Arzt eine völlig unbekannte Person ist und nicht der Mediziner aus der Praxis, an welche Sie sich gewöhnlich wenden.
Während der Untersuchung stellt der Arzt eine Reihe von Fragen und fordert Sie auf, die betroffenen Stellen zu zeigen. Mitunter müssen Sie Bildmaterial nachliefern. Auf der Grundlage der Bilder und Ihren Antworten kann er dann ein Attest ausstellen. Sollten die Beschwerden und Schmerzen sehr schlimm sein, dann müssen Sie gegebenenfalls dennoch in der Praxis erscheinen. Denn nur hier kann der Arzt auch verlässliche Diagnosen stellen, für den Fall, dass es sich um eine ernste Erkrankung mit schweren Risiken handelt.
Kann ich Medikamente auch online bekommen?
Nicht jeder Arzt bietet das an, doch in Zukunft könnten Online-Rezeptausschreibungen wesentlich häufiger vorkommen. Sicherlich ist es vorteilhaft, bei einer Online-Krankschreibung auch gleich die dazu passenden Medikamente verschrieben zu bekommen. Damit Sie allerdings solche E-Rezepte auch über das Internet empfangen können, benötigen Sie eine App von Gematik. Diese gibt es für Android und iOS.
Ob diese E-Rezepte von den Ärzten und Apotheken so auch akzeptiert werden, muss sich mit der Zeit zeigen. Seit dem 1. September 2022 sollen alle Apotheken deutschlandweit über die notwendigen Geräte verfügen, um solche E-Rezepte einlösen zu können. Auch die Krankenkassen sollen diese dann verrechnen können. Allerdings heißt das noch nicht, dass der Arzt E-Rezepte auch ausstellt. Probleme gibt es etwa in Sachen Datenschutz. Schleswig-Holstein hat den E-Rezepten mittlerweile eine Abfuhr erteilt, denn deren Verschlüsselung ist fragwürdig. So versenden manche Ärzte die E-Rezepte per E-Mail. Damit ist nicht garantiert, dass deren QR-Code wirklich Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Jeder kann dann das Rezept einsehen, wenn er die E-Mail in die Finger bekommt.
Wie bekommt mein Arbeitgeber oder die Schule das digitale Attest?
Den digitalen Attest dem Arbeitgeber, der Schule oder der Universität vorzuzeigen, ist problemlos möglich. Sie müssen lediglich die Online-Krankschreibung als PDF mittels E-Mail versenden. Oder Sie drucken das Dokument aus und schicken es als Brief. In beiden Fällen sollten der Arbeitgeber oder die Schule das Schreiben anerkennen. Ab dem Jahr 2023 wird Ihnen diese Aufgabe sogar abgenommen. Ab da an sollen die Krankassen selber die Krankschreibungen an das Unternehmen oder die Schule senden.
Muss der Arbeitgeber die Online-Krankschreibung akzeptieren?
Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung ablehnen, jedoch muss er das gut begründen. Laut den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind die Atteste rechtsgültig. Dabei handelt es sich um das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Dem Arbeitgeber steht zu, das Attest überprüfen zu lassen, sollte er einen Verdacht hegen.
Sind die Apps seriös und vertrauenswürdig?
Bei der Telemedizin handelt es sich noch immer um ein recht junges Feld. Gerade im Zuge der Corona-Pandemie haben sich die Angebote in Sachen Online-Arztpraxen und Diagnose-Apps stark vergrößert. Deren Seriosität kann jedoch nicht immer garantiert werden. Bevor Sie eine App nutzen, informieren Sie sich am besten und suchen Sie nach den etablierten und vertrauenswürdigen Anbietern. Achten Sie dabei auf die Datenschutzbestimmungen und auf die Kosten.
Lassen sich online auch Folgekrankschreibungen ausstellen?
Derzeit kann eine Krankschreibung nur einmal online ausgestellt werden. Für eine Folgekrankschreibung, sobald sie dieselbe Krankheit betrifft, müssen Sie in der Arztpraxis erscheinen. Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit ist über das Internet nicht möglich. Jedoch können Sie eine Folgekrankschreibung mittels Online-Diagnose erhalten, wenn die erste Krankschreibung in der Arztpraxis erfolgte.
Wie kann ich mit einer Online-Krankschreibung Krankengeld beantragen?
Das ist mit einer Online-Krankschreibung durchaus möglich. Die Arztpraxis kann die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse weiterleiten und damit die Auszahlung des Krankengeldes in die Wege leiten. Sechs Wochen lang zahlt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Für die Krankschreibung über einen Zeitraum, der über diese sechs Wochen hinausgeht, zahlt die Krankenkasse. Der Betrag ist jedoch mit 112,88 Euro pro Tag gedeckelt und liegt grundsätzlich bei 70 Prozent des Arbeitseinkommens.
Kann ich mich per Telefon krankschreiben lassen?
Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und nur bis zum 30. November. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Regeln gelockert, davor war die telefonische Krankschreibung abgeschafft worden. In der Regel sind Krankschreibungen per Telefon nur bei leichten Atemwegserkrankungen möglich und sind nur für bis zu sieben Tage gültig. Einmal lässt sich damit eine Folgekrankschreibung ausschreiben. Anschließend müssen Sie ebenfalls persönlich in der Praxis erscheinen.